Konzilien des 15. Jahrhunderts: Um die Einheit der Kirche

Konzilien des 15. Jahrhunderts: Um die Einheit der Kirche
Konzilien des 15. Jahrhunderts: Um die Einheit der Kirche
 
Um die Wende zum 15. Jahrhundert erschienen Konzilien als einzige Möglichkeit, die Kircheneinheit wiederherzustellen, da die konkurrierenden Päpste — auch entgegen der Hoffnung gelehrter Theologen — nicht zum Rücktritt bereit waren. Auch die gewaltsame Durchsetzung eines Papstes, die Anerkennung eines Kommissionsurteils, die persönliche Zusammenkunft der Kontrahenten oder der Gehorsamsentzug waren gescheitert. In den Vordergrund trat die Frage nach der Superiorität, der Überlegenheit von Papst oder Konzil angesichts von zwei, später drei Päpsten, die jeweils für sich die höchste Autorität und Gehorsam sowie Finanzmittel beanspruchten. Konkrete, den Einzelnen beeinträchtigende Folgen waren vor allem in den Grenzgebieten der jeweiligen Obödienzen (Anhängerschaft eines Papstes) zu spüren, wo die Konflikte bis in die untere Ebene hineinreichten; gegenseitige Exkommunikationen und Interdikte (Verbote geistlicher Handlungen) erschwerten zumindest das geregelte kirchliche Leben, es herrschte Unsicherheit über die Wirksamkeit der Sakramente.
 
Schon die Lehrer des kanonischen Rechts, die Dekretisten, später die Dekretalisten, beurteilten die Frage nach der Überordnung von Papst oder Konzil uneinheitlich. Einen Einschnitt markierte, teilweise unter Aufnahme älterer Überlegungen, der »Defensor pacis«, eine Schrift des Marsilius von Padua: Das Konzil repräsentiere die Kirche und damit die Gläubigen, der Papst sei untergeordnet und dem Kaiser könne eine wichtige Rolle zukommen. Für Wilhelm von Ockham war die Rechtgläubigkeit das entscheidende Kriterium, Papst und Konzil könnten prinzipiell irren. Beide gelten aber nicht mehr als die Väter des Konziliarismus, sondern dieser ohnehin nicht homogene Ideenkomplex speiste sich aus einer Vielzahl von Quellen und blieb in die zeitgenössischen politischen Auseinandersetzungen eingebunden.
 
 Das Konstanzer Konzil (1414—18)
 
Ohne dass die strittige Frage nach der Überordnung von Papst oder Konzil entschieden war, begann am 5. November 1414 das Konstanzer Konzil mit der feierlichen Eröffnung durch den Pisaner Papst Johannes XXIII. Im Jahr darauf erreichte man die volle Teilnehmerstärke, die Konstanz zur größten »internationalen Konferenz« des Mittelalters werden ließ. Ihr Förderer und Schirmherr, König Siegmund, traf an Weihnachten 1414 ein. Vorausgegangen waren zähe diplomatische Verhandlungen besonders zwischen Siegmund und Johannes. Von beiden gingen auch die Einladungen für das Konzil aus, von dem sich der Papst die Bestätigung seines Pontifikats erhoffte.
 
Neu war die Abstimmung nach »Nationen« (nicht nach Nationalitäten), angelehnt an universitäre Einrichtungen: Jede Nation, Italiener, Engländer, Franzosen und Deutsche sowie später auch Spanier, hatte nur eine Stimme, bei Abstimmungen nach Anzahl der Anwesenden hätten wohl erneut die italienischen Würdenträger die Versammlung dominiert; eine weitere Stimme erhielt das Kardinalskollegium. In die Diskussionen griffen auch die Vertreter der theologischen Fakultäten entscheidend ein, genannt sei stellvertretend nur Jean de Gerson, Kanzler der Pariser Universität. Das Konzil besaß eine enorme Anziehungskraft. Um den (nicht exakt zu beziffernden) Andrang zu bewältigen, wurden seitens der Stadt umfassende Preistaxen erlassen, die Gewerbeausübung erleichtert, Beschäftigung für Mittellose angeboten.
 
 Die Kircheneinheit
 
Verhandlungsgegenstände im Konstanzer Münster waren Glaubensfragen, die Frage der Kircheneinheit und Reformfragen. Bei der Frage der Kircheneinheit waren weltliche Herrscher miteinbezogen und stimmberechtigt. Zunächst befasste man sich auch mit diesem Thema. Entgegen den Erwartungen Johannes' XXIII. wurde seine Stellung rasch geschwächt. Es setzte sich die Überzeugung durch, dass keiner der drei Päpste zweifelsfrei legitimiert sei. Johannes erklärte sich zum Verzicht bereit, wenn dieser Schritt auch von den beiden anderen Päpsten vollzogen würde. Einer erzwungenen Abdankung entzog er sich durch die Flucht, wurde aber trotz der Unterstützung durch Herzog Friedrich IV. von Österreich gefangen genommen und im Mai 1415 nach einem Prozess in erster Linie wegen moralischen Fehlverhaltens vom Konzil abgesetzt. Das Konzil erklärte seine Überordnung in Glaubensfragen und seine Legitimität unmittelbar durch Christus. Mit dem Dekret »Frequens« sollten zudem regelmäßige Konzilien eingerichtet werden. Nachdem die Teilnehmer Gregor XII. zugestanden hatten, nachträglich das Konzil mit einzuberufen, erklärte er im Juli 1415 seinen Rücktritt. Nur noch Benedikt XIII. mit seinem Anhang in Südfrankreich und Spanien beharrte auf seiner Position. Dieses Problem konnte politisch gelöst werden. Es gelang, die spanischen Reiche in das Konstanzer Konzil zu integrieren, und dort setzte man Benedikt nach einem Prozess 1417 ab.
 
Mit dem Anschluss der Spanier war eine gesamtkirchliche Papstwahl möglich geworden. Nach lang dauernden Auseinandersetzungen beschloss man, sowohl das Kardinalskollegium (23 Mitglieder) als auch Vertreter der Nationen (je 6 Abgeordnete) zu beteiligen. Damit sollten nachträgliche formale Einwände ausgeschlossen werden. Das Konklave begann am 8. November 1417 im innen komplett umgebauten Konstanzer »Kaufhaus«; gewählt wurde bereits am 11. November der Kardinal Oddo Colonna, Mitglied einer der führenden römischen Adelsfamilien. Als Papst nahm er den Namen Martin V. an.
 
 Glaubensfragen: Wycliffe und Hus
 
Die strittigen Glaubensfragen waren auf die Reformforderungen des englischen Philosophen und Theologen John Wycliffe und des tschechischen Reformators Jan Hus konzentriert. Wycliffes Angriffe auf die kirchliche Hierarchie, den Reichtum der Kirche sowie deren weltliche Herrschaftsrechte trafen die Grundlagen der mittelalterlichen Amtskirche und waren bereits mehrfach verurteilt worden, sodass Konstanz keine wesentlichen Neuerungen brachte.
 
Für das Reich und für Böhmen folgenreich war dagegen die Verbrennung des Jan Hus im Juli 1415. Die Gedanken Wycliffes waren in Böhmen auf fruchtbaren Boden gefallen, Hus übernahm sie und entwickelte sie wie andere Prediger zu einem populären Programm. Bis 1412 genoss er den Schutz des böhmischen Königs Wenzel, obwohl er im Vorjahr exkommuniziert worden war. Zur Verteidigung seiner Ansichten reiste er nach Konstanz, geschützt durch einen Geleitbrief König Siegmunds, wurde aber vom Konzil auf Betreiben seiner böhmischen Gegner im Klerus gefangen gesetzt und verurteilt. Für Siegmund als Erben Böhmens war dies ein Affront, aus politischen Rücksichten griff er jedoch nicht ein. Im Juni 1415 hatte das Konzil bereits den in Böhmen populären Laienkelch verboten.
 
Die Verbrennung von Hus löste Proteste aus, der Adel sandte geschlossen einen Protestbrief nach Konstanz. Von diesem Zeitpunkt an lässt sich von »Hussitismus« sprechen, freilich nicht im Sinn einer in sich geschlossenen Bewegung. Die Hinrichtungen des Jan Hus und seines Schülers Hieronymus von Prag konnten den Konflikt natürlich nicht lösen: Den Laienkelch erkannte die Prager Universität 1417 als rechtmäßig an, alle von Papst Martin V. forcierten Kreuzzüge gegen die Hussiten scheiterten. Erst mit der Annahme der Prager Kompaktaten 1433, beruhend auf einem in Basel gefundenen Kompromiss, kam der Streit vorläufig zur Ruhe. Zu den Verlierern zählte der böhmische Klerus, der Adel hingegen konnte seine Stellung insbesondere durch die Säkularisierung von Kirchengütern erheblich ausbauen.
 
 Verzögerte Reformen
 
Das breiteste Feld beanspruchten die schon seit Jahren diskutierten Vorschläge über eine von fast allen als notwendig erachtete innerkirchliche Reform. Diskutiert wurden u. a. die Pfründenkumulation und damit verbundene seelsorgerische Defizite, mangelnde Bildung von Teilen des Klerus, die Verhängung von Kirchenstrafen in weltlichen Auseinandersetzungen und als äußerlicher Aspekt der Lebensstil vieler hoher Geistlicher. Ein zentrales Thema war natürlich auch der ausufernde kuriale Fiskalismus.
 
Mit seinen Reformbemühungen scheiterte das Konzil, die mit den einzelnen Nationen abgeschlossenen Konkordate führten zu ganz unterschiedlichen Entwicklungen. In England und Frankreich zielten sie auf eine größere kirchliche Selbstständigkeit gegenüber Rom. Immerhin untersagte das Konzil in einem Reformdekret die Versetzung von Bischöfen und Prälaten gegen deren Willen, ein von der Kurie zuvor durchaus genutztes Fiskalinstrument, da von der neuen Position gleichfalls Annaten zu zahlen waren. Man reduzierte auch die Exemtionen, die direkte Unterstellung unter den Papst, sowie die Möglichkeiten zu Zehntforderungen. Durch ein weiteres Dekret verlor der Papst das Recht auf Spolien (klerikaler Nachlass) und Prokurationen (Gebühren). Mit der Wiederherstellung der Kircheneinheit erzielte das Konzil seinen größten Erfolg. Er wurde erreicht trotz scharfer Auseinandersetzungen bis hin zu Handgreiflichkeiten und trotz machtpolitischer Einflüsse von außen — alles in allem doch eine imponierende Leistung.
 
Das nächste Konzil rief Papst Martin V. nach den Bestimmungen des Dekrets »Frequens« für 1423 nach Pavia ein. Die bald darauf nach Siena verlegte Synode brachte kaum Ergebnisse und wurde im folgenden Jahr aufgelöst. Papst Martin V. nahm wegen der Bedrohung des Kirchenstaates durch das Königreich Neapel nicht teil. Möglicherweise handelte es sich nur um einen Vorwand, denn der politisch gestärkte Papst stand der Konzilsidee skeptisch gegenüber. Die Konstanzer Bestimmungen über regelmäßige Kirchenversammlungen wurden aber zunächst befolgt: 1431 berief Martin das Konzil von Basel ein.
 
 Das Konzil von Basel und seine Fortsetzung in Ferrara/Florenz
 
Martins Nachfolger, Eugen IV., von der unanfechtbaren Stellung des Papsttums zutiefst überzeugt, wollte das anfangs schwach besuchte Konzil von Basel auflösen, musste es aber 1432 doch anerkennen. Inzwischen war die Versammlung stark angewachsen und hatte sich eine eigene Organisation geschaffen. Abstimmungen nach »Nationen« fanden nicht mehr statt, an ihrer Stelle installierte man vier thematisch gebundene Delegationen mit strikter zeitlicher Begrenzung von Amtsaufträgen. Dennoch fielen innerhalb der »Nationen« zahlreiche Vorentscheidungen, das Stimmverhalten wurde abgesprochen. Stimmberechtigt waren grundsätzlich alle Inkorporierten, unabhängig vom persönlichen Status; Laien blieben allerdings eine Ausnahme. Das Zusammentreffen vieler Gesandter ermöglichte quasi als Nebenprodukt eine politische Diplomatie.
 
Auch die Böhmen hatten die Einladung zu Verhandlungen angenommen, die 1433 zu einem jedoch Jahrzehnte später von der Kurie aufgehobenen Ausgleich führten. Deutlich eingeschränkt wurden die Eingriffsmöglichkeiten der Päpste bei der Besetzung von Bischofs- und Prälatenstellen, Annatenzahlungen bei der Besetzung von Benefizien wurden verboten. Ebenso schränkte man die Zuständigkeit der kurialen Gerichtsbarkeit ein, Regionalsynoden wurden vorgeschrieben, die Papstwahl sollte in Zukunft wieder von den Kardinälen allein vorgenommen werden, deren Zahl auf 24 begrenzt wurde und von denen höchstens acht einer »Nation« angehören durften. Das Problem der Pfründenakkumulation wurde zwar behandelt, ein Dekret zur Abschaffung jedoch nicht akzeptiert, wohl auch aus der Erkenntnis, dass diese den Teilnehmern, soweit keine andere Versorgung gewährleistet war, überhaupt erst die dauernde Teilnahme am Konzil sicherte.
 
Die von ihm forcierten Unionsverhandlungen mit der Ostkirche benützte Eugen IV. dazu, um gegen die Mehrheit der Basler Versammlung ein eigenes Konzil nach Ferrara einzuberufen. Die in Basel verbliebenen Delegierten erklärten förmlich die Superiorität des Konzils, aber die Absetzung Eugens (1439) und die Erhebung Herzog Amadeus' VIII. von Savoyen zum Gegenpapst Felix V. blieben ohne große Wirkung. Allerdings übernahm der französische König Bestimmungen des Basler Konzils. In der Pragmatischen Sanktion von Bourges sicherte er sich die Stellung eines Oberherren der »Gallikanischen Kirche«. Im Reich verhielt man sich zunächst neutral, verwendete aber in der »Mainzer Akzeptation« 1439 ebenfalls Konzilsdekrete. Allerdings baute das Wiener Konkordat von 1448 die päpstlichen Einflussmöglichkeiten wieder aus, nur für seine eigenen Territorien hatte Kaiser Friedrich III. günstigere Bedingungen ausgehandelt. Der Einfluss der Papstkirche verstärkte die in der Bevölkerung des Reiches weit verbreiteten Aversionen, vor allem fühlte man sich finanziell ausgebeutet. Auf offizieller Ebene waren die gravamina nationis Germanicae Ausdruck der Kritik an der Kurie. Eine veränderte politische Einstellung auf breiter Front signalisierte der Übergang des neapolitanischen Königs Alfons I. zu Eugen, das Basler Konzil wurde durch den Verlust von weltlichen Parteigängern letztlich bedeutungslos. Das 1448 aus Basel vertriebene Konzil löste sich 1449 auf, Felix V. hatte zuvor Verzicht geleistet. Die Versammlung bedeutete wohl den Höhepunkt konziliarer Vorstellungen, im Endergebnis führte sie aber paradoxerweise zum Sieg des Papsttums.
 
Das aus finanziellen Gründen 1439 von Ferrara nach Florenz verlegte Konzil Eugens IV. beschloss die Vereinigung der seit 1054 getrennten Ost- und Westkirche. Ein nur scheinbarer Erfolg, denn schon auf der Heimreise zogen Vertreter der Ostkirche ihre Zustimmung wieder zurück. Die vom letzten byzantinischen Kaiser 1452 doch noch verkündete Union hatte zur Folge, dass nun die russische Kirche die alleinige Vertretung der Orthodoxie für sich beanspruchte, weil die Byzantiner mit ihrer Vertragszustimmung Verrat begangen hätten. Nur mit kleineren vorderasiatischen Kirchen und den zypriotischen Maroniten erzielte man wirkliche Unionsvereinbarungen. Nachdem Eugen IV. 1443 nach Rom zurückkehren konnte, verlegte er das Konzil ebenfalls dorthin; ein offizieller Abschluss ist nicht überliefert.
 
Aus dem Konflikt mit dem Konzil ging der Papst zwar als deutlicher Sieger hervor, gleichzeitig war aber seine Stellung gegenüber den »National«- bzw. Landeskirchen geschwächt. Da in Ferrara/Florenz keine Reformen eingeleitet wurden, blieb dieses Problemfeld akut. Forderungen nach Konzilien wurden weiterhin gestellt, zum Teil als politisches Instrument der Herrscher gegenüber dem Papsttum. Auch noch Luther appellierte an ein einzuberufendes Konzil. Solche Appellationen hatte Papst Pius II. 1460 wie auch schon Benedikt (XIII.) zuvor und andere Päpste im 15. und 16. Jahrhundert verboten. Das nächste offizielle Konzil fand dann von 1512 bis 1517 wieder im Lateran statt, die wenigen Reformdekrete blieben erneut wirkungslos.
 
Prof. Dr. Ulf Dirlmeie und Dr. Bernd Fuhrmann
 
Grundlegende Informationen finden Sie unter:
 
Abendländisches Schisma: Päpste in Rom, Avignon und Pisa
 
 
Brandmüller, Walter: Das Konzil von Konstanz 1414-1418, Band 1: Bis zur Abreise Sigismunds nach Narbonne. Paderborn u. a. 1991.
 Brandmüller, Walter: Papst und Konzil im Großen Schisma. (1378-1431). Studien und Quellen. Paderborn u. a. 1990.
 
Handbuch der Kirchengeschichte, herausgegeben von Hubert Jedin. Band 2 und 3. Sonderausgabe Freiburg im Breisgau u. a. 1985.
 
Die Entwicklung des Konziliarismus. Werden und Nachwirken der konziliaren Idee, herausgegeben von Remigius Bäumer. Darmstadt 1976.
 Helmrath, Johannes: Das Basler Konzil 1431-1449. Forschungsstand und Probleme. Köln u. a. 1987.
 Jedin, Hubert: Kleine Konziliengeschichte. Mit einem Bericht über das 2. Vatikanische Konzil. Neuausgabe Freiburg im Breisgau u. a. 1990.
 Lambert, Malcolm D.: Ketzerei im Mittelalter. Eine Geschichte von Gewalt und Scheitern. Aus dem Englischen. Taschenbuchausgabe Freiburg im Breisgau u. a. 1991.
 Meuthen, Erich: Das Basler Konzil als Forschungsproblem der europäischen Geschichte. Opladen 1985.
 
Reformbemühungen und Observanzbestrebungen im spätmittelalterlichen Ordenswesen, herausgegeben von Kaspar Elm. Berlin 1989.
 Sieben, Hermann Josef: Traktate und Theorien zum Konzil. Vom Beginn des Großen Schismas bis zum Vorabend der Reformation (1378-1521). Frankfurt am Main 1983.
 Ulrich Richental: Chronik des Konstanzer Konzils 1414-1418, bearbeitet von Michael Müller. Faksimileausgabe Konstanz 21984.

Universal-Lexikon. 2012.

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